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Kosten

Gesetzlich Versicherte:
 

Psychotherapie ist wie andere Leistungen zur Krankenbehandlung eine Kassenleistung. Zum Erstgespräch wird daher die Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen benötigt.

 

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. In einem bis maximal fünf Terminen ist ausreichend Zeit, die Problemlage zu schildern. Anhand dieser erfolgt die Klärung, ob eine Psychotherapie oder eventuell eine andere Maßnahme für die individuelle Problematik geeignet ist.

Die ersten maximal fünf Termine der Behandlung sind die sogenannten probatorischen Sitzungen, diese werden ohne Antrag von der Kasse übernommen. Sie dienen zum einen dazu, eine Diagnose zu stellen und einen möglichen Behandlungsplan in Zusammenarbeit zu erstellen, zum anderen eröffnet es dem/der Patient*in die Möglichkeit, die Gegebenheiten und meine Person kennenzulernen.

 

Bei entsprechendem Therapiebedarf wird am Ende dieser sogenannten Probatorik eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei der Kasse beantragt. Eine Kurzzeittherapie umfasst zwei Abschnitte mit jeweils 12 Therapiestunden à 50 Minuten und zusätzlich insgesamt sechs Bezugspersonenstunden. Eine Langzeittherapie umfasst in der Regel bis zu sechzig Therapiestunden à 50 Minuten und zusätzlich fünfzehn Bezugspersonenstunden.


 

Private Versicherung und Beihilfe:
 

Die Kosten für eine Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Bei entsprechendem Therapiebedarf nehmen Sie Kontakt mit ihrem Kostenträger zur Klärung der Modalitäten auf.

 

Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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